Seit 1356 wurden die bestehenden Wahlmodalitäten in der „Goldenen Bulle“ geregelt: Der Erzbischof von Mainz als Reichserzkanzler solle innerhalb von 30 Tagen nach dem Tode des Königs das Wahlgremium in der Bartholomäuskirche in Frankurt/Main zusammenrufen.
Das Wahlgremium bestand aus 7 Kurfürsten: die drei Reichserzkanzler für Deutschland, Italien, Burgund (die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier), sowie der Erztruchsess, Erzmarschall, Erzkämmerer und der Erzmundschenk des Reiches. Ab dem 17. Jahrhundert kamen weitere hinzu.
➭ MGH LL Fontes iuris 11, 53.