Ja. Richard Löwenherz verfügte 1190, dass ein überführter Dieb auf Kreuzzug geschoren, sein Haupt mit Teer bestrichen und Federn überschüttet, damit er beim nächsten Hafen erkennbar war und an Land gesetzt werden konnte. Eine ähnliche Bestimmung findet sich im Norwegischen Stadtrecht des 13. Jahrhunderts. Für Deutschland sind bisher keine Belege gefunden worden.
➭The chronicle of the reigns of Henry II and Richard I
Gesta Regis Henrici secundi Benedicti abbatis, The chronicle of the reigns of Henry II and Richard I, AD 1169—1192, ed. William Stubbs, p. 110, AD 1190.
– Lexikon des Mittelalters, sv. Todes- und Leibesstrafen (H. Erhard).
