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15.12.13 – Die Frage des Tages: Stammt der Amtseid der Kanzlerin aus dem Mittelalter?

Es gab zwar keinen Herrschereid im Mittelalter, der Kanzlereid steht aber dennoch in mittelalterlicher Rechtstradition:
Die altertümlichste Passage „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden (…) werde“, geht über die Weimarer Verfassung auf den Kaisereid der Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849 (Abschnitt VII, Art. § 190) zurück. Hier schimmert der mittelalterliche Kaisertitel „Mehrer des Reiches“ durch, die mittelalterliche deutsche Übersetzung des antiken „Augustus“ (fälschlich abgeleitet aus lat. augere = dt. mehren). Spätestens seit Karl V. musste der Erwählte Römische Kaiser tatsächlich eine „Wahlkapitulation“ beeiden, also eine Verpflichtungserklärung. Karl V. schwor am 3. Juli 1519 „daz Wir in Zeit solicher Kuniglicher Wirde, (…) in sonderheit in dem Heiligen Reiche Friden, Recht und Ainigkeit phlanzen und aufrichten und verfugen sollen und wellen“, das Gemeinwohl also schützen und mehren zu wollen.

Link zur deutschen Wahlkapitulation Karls V.