Auf dem 2. Konzil von Lyon 1274 wurde festgelegt, dass 10 Tage nach Eintritt der Vakanz
die Kardinäle eingeschlossen werden, damit bald und unbeeinflußt von Außen die Wahl stattfinden kann.
Seitdem sind viele Änderungen vorgenommen worden: heute wird frühestens ab dem 15. Tag nach der Vakanz gewählt.
➭ Lexikon des Mittelalters, s.v. „Konklave“ (B. Roberg), Bd 5, Darmstadt o.J. , Sp. 1334.
➭ Johannes Paul II PP: Konstitution Universi Dominici Gregis, 1996.