„Zeter“ ist ostmitteldeutsch für Gerücht, Geschrei, beschreien; „Mordio“ ist die allemannisch-rheinische Form davon (hessisch: heila/heilalle, norddeutsch: tiodute/to jodute, fränkisch: wapen).
Es bedeutet so viel wie „ziehet her, kommt her“ (zusammengezogen: „zither“) und wurde vor Gerichtsverhandlungen benutzt, um den Angeklagten zu beschuldigen: „so fure en vor den richter und schry obir den schuldigen zcether obir mynen morder und ober des landes morder, ader wy der bruch geschen“ (Sachsenspiegel), etwa zu übersetzen mit „so führe ihn vor den Richter und rufe über den Schuldigen „zeter“ über meinen [des Anklägers] Missetäter und über den Landesverbrecher, oder wie der [Rechts-]Bruch geschehen“ (Wikipedia „Zetermordio“).
„drumb schrey ich zeter uber sie vor diesem gstrengen gricht allhie“ (B. Krüger 1580).
Bereits im 17. Jahrhundert wurde es nur noch als Wehklageruf benutzt.
➭ Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm sv. „zeter“ „zetermordio“
➭ Bartholomäus Krüger: Vom anfang und ende der welt. o. O., 1580 (Neuausgabe 2013).
➭ Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm sv. „zeter“ „zetermordio“
➭ Bartholomäus Krüger: Vom anfang und ende der welt. o. O., 1580 (Neuausgabe 2013).