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26.02.2018 – Frage des Tages: Was verstand man im Mittelalter unter Polizei?

Der Begriff stammt aus dem Griechischen (politeia) bzw Lateinischen (politia) und bezeichnete zunächst den Zustand guter Ordnung eines Gemeinwesens und der Einhaltung dessen.
Der erste Hinweis im Heiligen Römischen Reich stammt aus einem kaiserlichen Privileg für die Stadt Nürnberg von 1464, danach in Würzburg und Bingen.
Die Aufgaben der Polizei beschränkten sich dabei auf die Sorgung für die Einhaltung der Kleiderordnungen und Aufsicht über den Markt. Die erste Reichspolizeiordnung stammt von 1530.
Der ‚Büttel‘ dagegen war ein Gerichtsdiener, der auch Straffällige verhaften durfte und nach Fällung des Urteils über den Vollzug wachen musste.

➭G. Köbler: Polizei. In: Lexikon des Mittelalters, Bd 7, Darmstadt 2009, Sp. 65.
➭Peter Blickle, Peter Kissling, Heinrich R. Schmidt: Gute Policey als Politik im 16. Jahrhundert. Frankfurt am Main 2003.
➭H. D. Homann, Büttel. In: Lexikon des Mittelalters, Bd 2, Darmstadt 2009, Sp. 1161.