Das Wort ist mit ‚Erlaubnis‘ verwandt und bedeutet den vorübergehenden Abschied aus dem Dienst mit ausdrücklicher Genehmigung des Dienstherrn. Die Anzahl der arbeitsfreien Tage im Mittelalter — die Feiertage — entsprach übrigens etwa dem modernen Urlaubsanspruch von ca. sechs Wochen.